- einseitiges Handelsgeschäft
- ⇡ Rechtsgeschäfte, die nur für einen der Vertragspartner ⇡ Handelsgeschäfte sind.- Gegensatz: ⇡ Beiderseitiges Handelsgeschäft.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Handelsgeschäft — Hạn|dels|ge|schäft 〈n. 11〉 zum Betrieb seiner Firma gehörendes od. notwendiges Geschäft eines Kaufmanns * * * Hạn|dels|ge|schäft, das: 1. kaufmännisches Unternehmen (Einzel od. Großhandelsunternehmen). 2. Rechtsgeschäft, Rechtshandlung eines… … Universal-Lexikon
beiderseitiges Handelsgeschäft — ⇡ Rechtsgeschäft, das für beide Vertragsteile ⇡ Handelsgeschäft ist. Gegensatz: ⇡ Einseitiges Handelsgeschäft … Lexikon der Economics
Kontokorrentgeschäft — Ein Kontokorrent ist die gegenseitige Verrechnung von Ansprüchen und Leistungen zweier Partner (ähnlich dem Dispositionskredit). Beide Parteien können eine Kontokorrentbeziehung jederzeit kündigen. Dann wird der Saldo sofort fällig. Nach… … Deutsch Wikipedia
Kontokorrentkonto — Ein Kontokorrent ist die gegenseitige Verrechnung von Ansprüchen und Leistungen zweier Partner (ähnlich dem Dispositionskredit). Beide Parteien können eine Kontokorrentbeziehung jederzeit kündigen. Dann wird der Saldo sofort fällig. Nach… … Deutsch Wikipedia
kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht — ein gegenüber den Regeln des BGB verstärktes ⇡ Zurückbehaltungsrecht (§§ 369–372 HGB). Pfandartiges Befriedigungsrecht eines Kaufmanns bei beiderseitigen Handelsgeschäften an Waren oder Wertpapieren des Vertragsgegners (§ 369 HGB). 1.… … Lexikon der Economics